Lohnsteuer · Solidaritätszuschlag · Kirchensteuer · Sozialversicherung · Dienstwagen (Verbrenner / Hybrid / Elektro) · betriebliche Altersvorsorge
Dieser Rechner setzt die offiziellen Werte und Formeln für 2026 um: Grundfreibetrag 12.348 €, Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, Beitragsbemessungsgrenzen 5.812,50 € (KV/PV) bzw. 8.450 € (RV/AV) pro Monat, durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, AV 2,6 %, RV 18,6 %, KV 14,6 %, PV 3,6 %. Die Vorsorgepauschale folgt § 39b Abs. 2 EStG einschließlich des ab 2026 neuen AV-Teilbetrags. Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind) wirkt sich auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus — beim monatlichen Lohnsteuerabzug wird hälftig angesetzt (Vergleichsberechnung mit Kindergeld erfolgt bei Veranlagung).
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